Glossar
Fachbegriffe aus Handwerk, Förderung, Energie und Mietrecht – einfach erklärt.
A
Abnahme
Die Abnahme ist der formelle Moment, in dem du als Auftraggeber das fertige Werk eines Handwerkers offiziell entgegennimmst und bestätigst, dass es vertragsgemäß erbracht wurde. Ab diesem Zeitpunkt geht die Beweislast bei Mängeln auf dich über – und die Gewährleistungsfrist beginnt zu laufen. Nimm dir Zeit für die Abnahme und notiere jeden festgestellten Mangel schriftlich im Abnahmeprotokoll.
Abrechnungszeitraum
Der Abrechnungszeitraum ist der Zeitraum (meist 12 Monate), auf den sich eine Nebenkostenabrechnung bezieht. Der Vermieter ist gesetzlich verpflichtet, die Abrechnung spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zuzustellen – danach kann er keine Nachzahlung mehr einfordern. Achtung: Zu spät = kein Nachzahlungsanspruch, aber ein Guthaben kannst du trotzdem einfordern.
Anfahrtspauschale
Die Anfahrtspauschale ist ein pauschaler Betrag, den Handwerksbetriebe für den Weg zu deinem Objekt berechnen – typischerweise 15 bis 50 Euro, manchmal auch als Zeit abgerechnet. Sie gilt unabhängig von der Entfernung und wird oft schon für einen kurzen Vor-Ort-Termin fällig. Du kannst sie nicht grundsätzlich ablehnen, aber im Angebot auf Transparenz bestehen.
B
BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)
Das BAFA ist die Behörde, die Direktzuschüsse für energetische Sanierungsmaßnahmen auszahlt – vor allem im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Im Gegensatz zur KfW gibt es kein Darlehen, sondern echtes Geld, das nicht zurückgezahlt werden muss. Der Antrag läuft direkt online über meinbafa.de – und muss zwingend vor Beginn der Baumaßnahme gestellt werden.
Badsanierung
Eine Badsanierung bezeichnet die Renovierung oder den vollständigen Umbau eines Badezimmers – von Kleinreparaturen bis zur Komplettsanierung mit neuen Fliesen, Sanitärobjekten und Elektrik. Die Kosten variieren stark je nach Umfang: einfache Renovierungen ab 3.000 Euro, Komplettsanierungen schnell 15.000 Euro und mehr. Eigenleistung beim Rückbau kann erheblich sparen.
Balkonkraftwerk
Ein Balkonkraftwerk (auch Steckersolargerät) ist eine kleine Photovoltaik-Anlage mit maximal 800 Watt Leistung, die per Schuko-Stecker direkt ins Hausnetz eingespeist wird. Sie ist anmeldepflichtig (Marktstammdatenregister), aber genehmigungsfrei in den meisten Bundesländern. Mieter brauchen die Erlaubnis des Vermieters. Die Einspeisevergütung für nicht selbst verbrauchten Strom ist sehr gering – Eigenverbrauch ist der eigentliche Vorteil.
BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude)
Die BEG ist das zentrale staatliche Förderprogramm für energetische Gebäudesanierungen in Deutschland. Sie teilt sich in drei Bereiche: BEG WG (Wohngebäude), BEG NWG (Nichtwohngebäude) und BEG EM (Einzelmaßnahmen). Privatpersonen nutzen hauptsächlich BEG EM über BAFA für Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch oder Dämmung, oder BEG WG über KfW für die Komplettsanierung zum Effizienzhaus. Die Förderhöhe liegt je nach Maßnahme und Bonus bei 15 bis 70 Prozent.
D
Dämmung
Unter Dämmung versteht man die wärmedämmende Verkleidung von Außenwänden, Dach, Kellerdecke oder Boden, um den Wärmeverlust eines Gebäudes zu reduzieren. Ein gut gedämmtes Haus verbraucht deutlich weniger Heizenergie und erhält höhere Fördersätze. Die Qualität einer Dämmmaßnahme wird am U-Wert gemessen – je niedriger, desto besser.
Dachsanierung
Die Dachsanierung umfasst alle Maßnahmen zur Erneuerung oder Dämmung des Dachs – von der Reparatur einzelner Ziegel bis zur vollständigen Neueindeckung mit Dämmung. Gerade bei Altbauten ist das Dach eine der effektivsten Stellen zur Wärmedämmung, da bis zu 25 Prozent der Heizwärme nach oben verloren gehen. Kosten und Förderung variieren stark je nach Umfang.
Direktvermarktung
Bei der Direktvermarktung verkaufst du den Strom deiner Photovoltaik-Anlage nicht zu einem festen Einspeisevergütungssatz, sondern direkt am Strommarkt über einen Dienstleister. Das kann sich lohnen, wenn die Spotmarktpreise hoch sind – ist aber mit mehr Aufwand und Risiko verbunden. Anlagen ab 100 kW Leistung sind zur Direktvermarktung verpflichtet, kleinere Dachanlagen wählen meist die feste Einspeisevergütung.
E
Effizienzhaus-Standard (EH 40 / EH 55)
Der Effizienzhaus-Standard beschreibt, wie energieeffizient ein Gebäude im Vergleich zu einem Referenzgebäude ist. EH 40 bedeutet: Das Haus verbraucht nur 40 Prozent so viel Energie wie ein Standard-Neubau – EH 55 entsprechend 55 Prozent. Je niedriger die Zahl, desto besser die Dämmung und desto höher die KfW-Förderung. Der Standard muss von einem zertifizierten Energieeffizienz-Experten bestätigt werden.
Eigenleistung (Muskelhypothek)
Eigenleistung bezeichnet alle Arbeiten, die du bei einem Bau- oder Sanierungsprojekt selbst übernimmst, anstatt sie einen Handwerker machen zu lassen. Das senkt die Arbeitskosten und damit die Gesamtrechnung – und manchmal sogar die förderfähigen Kosten sinnvoll. Typische Eigenleistungen: Abriss, Aufräumen, Materialanlieferung, Malerarbeiten. Achtung: Bei geförderten Maßnahmen müssen die Eigenleistungen dokumentiert sein.
Eigenverbrauch
Eigenverbrauch bezeichnet den Teil des selbst erzeugten Solarstroms, den du direkt im Haushalt nutzt, anstatt ihn ins Netz einzuspeisen. Da die Einspeisevergütung in der Regel deutlich unter dem Strompreis liegt, ist Eigenverbrauch wirtschaftlich attraktiver. Wer einen Stromspeicher hat, kann den Eigenverbrauchsanteil auf 60–80 Prozent erhöhen.
Einkommensbonus (BAFA)
Der Einkommensbonus ist ein zusätzlicher Förderanteil von 30 Prozent auf die BEG-Grundförderung für Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von unter 40.000 Euro. Er lässt sich mit anderen Boni kombinieren, die Gesamtförderung ist aber auf maximal 70 Prozent der förderfähigen Kosten gedeckelt. Einzureichen sind Belege (Steuerbescheid) nach Abschluss der Maßnahme.
Einspeisevergütung
Die Einspeisevergütung ist der Betrag, den du pro eingespeister Kilowattstunde Solarstrom vom Netzbetreiber erhältst. Sie wird vom Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt und für 20 Jahre garantiert. 2026 liegt sie für neue Anlagen je nach Größe bei rund 8–13 Cent pro kWh – deutlich unter dem Haushaltsstrompreis. Eigenverbrauch ist daher finanziell meist interessanter.
Elementarschadenversicherung
Die Elementarschadenversicherung ist eine Erweiterung der Wohngebäude- oder Hausratversicherung und schützt vor Schäden durch Naturgewalten wie Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdrutsch, Lawinen und Schneedruck. Da die Standard-Gebäudeversicherung diese Risiken nicht abdeckt, ist sie besonders in hochwassergefährdeten Regionen wichtig. Der Beitrag hängt stark vom Standort (ZÜRS-Zone) ab.
Energieeffizienz-Experte (EEE)
Ein Energieeffizienz-Experte ist ein zertifizierter Fachmann, der bei fast allen BEG-Förderanträgen Pflicht ist. Er muss auf der Expertenliste der DENA gelistet sein, begleitet die Planung und Umsetzung der Maßnahme und bestätigt gegenüber BAFA oder KfW die korrekte Ausführung. Die Beratungskosten (1.000–3.000 Euro) sind selbst zu 80 Prozent über das Programm „Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude" (EBW) förderbar.
F
Festpreisangebot
Ein Festpreisangebot (oder Pauschalangebot) legt einen verbindlichen Gesamtpreis für eine definierte Leistung fest – unabhängig davon, wie lange der Handwerker tatsächlich braucht. Es schützt dich vor Kostensteigerungen bei längerem Arbeitsaufwand. Im Gegensatz dazu steht die Regieabrechnung nach tatsächlichem Aufwand. Ein gutes Festpreisangebot ist immer schriftlich und enthält eine genaue Leistungsbeschreibung.
G
Gewährleistung
Die Gewährleistung (auch Mängelhaftung) ist die gesetzliche Pflicht des Handwerkers, für Mängel seiner Arbeit einzustehen. Bei Werkverträgen beträgt die Gewährleistungsfrist in der Regel 5 Jahre für Bauwerke, 2 Jahre für andere Gewerke. Die Frist beginnt mit der Abnahme. Innerhalb dieser Zeit muss der Handwerker Mängel kostenlos beseitigen. Schreib jeden Mangel schriftlich auf und setze eine angemessene Frist zur Nachbesserung.
H
Handwerkerbonus (§ 35a EStG)
Der Handwerkerbonus erlaubt es, 20 Prozent der Arbeitskosten (nicht Materialkosten!) für Handwerkerleistungen in der eigenen Wohnung steuerlich geltend zu machen – maximal 1.200 Euro Steuerersparnis pro Jahr (bei Arbeitskosten bis 6.000 Euro). Er gilt nur für selbst genutzte Wohnungen und nur wenn per Überweisung gezahlt wurde. Er kann nicht mit BEG-Förderung für dieselbe Maßnahme kombiniert werden.
Hausratversicherung
Die Hausratversicherung schützt deinen beweglichen Besitz in der Wohnung – Möbel, Elektrogeräte, Kleidung, Fahrräder – gegen Feuer, Einbruch, Leitungswasser und Sturm. Sie ist für Mieter ebenso sinnvoll wie für Eigentümer. Wichtig: Die Versicherungssumme sollte dem tatsächlichen Wert des Hausrats entsprechen (meist 650–750 Euro pro Quadratmeter), sonst droht Unterversicherung und im Schadensfall anteilige Kürzung.
Hybridheizung
Eine Hybridheizung kombiniert zwei Wärmequellen – meist eine Wärmepumpe und eine Gas- oder Pelletheizung. Die Wärmepumpe übernimmt die Grundlast, der Gaskessel springt bei sehr kalten Temperaturen oder hohem Wärmebedarf ein. Hybridheizungen eignen sich besonders für schlecht gedämmte Altbauten, die für eine reine Wärmepumpe noch nicht optimal sind. Sie können ebenfalls über BEG/BAFA gefördert werden.
I
iSFP (Individueller Sanierungsfahrplan)
Der individuelle Sanierungsfahrplan ist ein vom Energieberater erstelltes Dokument, das die empfohlene Reihenfolge von Sanierungsmaßnahmen für dein spezifisches Gebäude beschreibt – abgestimmt auf deine Ziele und dein Budget. Wer einen iSFP vorweisen kann, erhält bei allen BEG-Einzelmaßnahmen 5 Prozent extra Förderung (iSFP-Bonus). Der Fahrplan ist 15 Jahre gültig und kann bei allen Maßnahmen schrittweise abgearbeitet werden.
J
JAZ (Jahresarbeitszahl)
Die Jahresarbeitszahl gibt an, wie effizient eine Wärmepumpe über ein ganzes Jahr arbeitet: Eine JAZ von 3,5 bedeutet, dass die Pumpe aus 1 kWh Strom 3,5 kWh Wärme erzeugt. Je höher die JAZ, desto geringer die Betriebskosten. Luft-Wasser-Wärmepumpen erreichen typischerweise JAZ von 2,5 bis 4, Erdwärmepumpen von 4 bis 5. Gut gedämmte Gebäude mit Fußbodenheizung begünstigen eine hohe JAZ.
K
KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau)
Die KfW ist eine staatliche Förderbank, die zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschüssen für energetische Gebäudesanierungen und Neubauten vergibt. Im Gegensatz zum BAFA-Direktzuschuss musst du das Geld zunächst als Kredit aufnehmen – erhältst aber nach Abschluss der Maßnahme einen Teil als Tilgungszuschuss erlassen. Anträge werden über die Hausbank gestellt, und zwar vor Auftragserteilung. Typische KfW-Programme: 261 (BEG WG), 270 (Erneuerbare Energien).
Klimageschwindigkeits-Bonus
Der Klimageschwindigkeits-Bonus ist ein zusätzlicher Förderanteil von 20 Prozent für alle, die eine noch funktionstüchtige fossil betriebene Heizung (Öl oder Gas, älter als 2 Jahre) gegen eine klimafreundliche Heizung (z. B. Wärmepumpe) ersetzen. Er lässt sich mit der Grundförderung und dem Einkommensbonus kombinieren und kann so eine Gesamtförderung von bis zu 70 Prozent ermöglichen.
Kostenvoranschlag (KVA)
Ein Kostenvoranschlag ist eine unverbindliche Schätzung der voraussichtlichen Kosten für eine Handwerkerleistung. Im Gegensatz zum Festpreisangebot kann der Endpreis davon abweichen – aber nicht unbegrenzt: Liegt die Rechnung mehr als 20 Prozent über dem KVA, hättest du informiert werden müssen. Ein seriöser Handwerker stellt den Kostenvoranschlag in der Regel kostenlos oder gegen geringe Pauschale aus.
M
Mietminderung
Mietminderung ist das Recht von Mietern, bei erheblichen Wohnungsmängeln (z. B. Schimmel, defekte Heizung, Lärmbelästigung) die Miete anteilig zu kürzen – ohne Zustimmung des Vermieters. Die Höhe der Minderung richtet sich nach dem Schweregrad der Beeinträchtigung und kann 5 bis 100 Prozent der Nettokaltmiete betragen. Wichtig: Der Mangel muss dem Vermieter schriftlich angezeigt werden, bevor die Minderung gilt.
Mindesteinsatzzeit
Viele Handwerksbetriebe berechnen unabhängig von der tatsächlichen Arbeitszeit eine Mindesteinsatzzeit von 1 bis 2 Stunden. Das bedeutet: Auch wenn der Handwerker nur 20 Minuten braucht, zahlst du den Stundensatz für eine volle Stunde. Diese Regelung ist branchenüblich und rechtlich zulässig, muss aber im Angebot oder Auftrag kommuniziert werden.
N
Nebenkostenabrechnung
Die Nebenkostenabrechnung ist die jährliche Aufstellung aller Betriebskosten, die der Vermieter auf die Mieter umlegen darf – z. B. Wasser, Heizung, Hausmeister, Straßenreinigung. Sie muss spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugestellt werden. Mieter haben das Recht, alle Belege einzusehen. Häufige Fehler: falsche Verteilerschlüssel, nicht umlagefähige Kosten, falsche Wohnflächenangaben.
P
Pelletheizung
Eine Pelletheizung verbrennt gepresste Holzpellets zur Wärmeerzeugung. Sie gilt als klimaneutral (CO₂-neutral im Kreislauf), benötigt aber Lagerfläche für die Pellets und regelmäßige Wartung. Die Anschaffungskosten liegen bei 15.000 bis 25.000 Euro, die Betriebskosten sind abhängig vom Pellettpreis. Über die BEG/BAFA ist die Pelletheizung als Biomassesystem mit 30 bis 40 Prozent förderbar.
Photovoltaik (PV)
Photovoltaik bezeichnet die direkte Umwandlung von Sonnenlicht in elektrischen Strom durch Solarmodule. Eine typische Dachanlage im Einfamilienhaus hat 8–12 kWp Leistung und erzeugt 700–1.000 kWh pro kWp und Jahr. Der erzeugte Strom kann selbst verbraucht, gespeichert oder ins Netz eingespeist werden. Anlagen ab 10 kWp müssen beim Finanzamt angemeldet werden; seit 2023 entfällt für viele Anlagen die Einkommensteuer auf den Ertrag.
R
Regiearbeit (Regieauftrag)
Bei Regiearbeit wird nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet – also nach geleisteten Stunden und verbrauchtem Material. Das Gegenteil ist ein Festpreisangebot. Regieaufträge sind sinnvoll, wenn der Aufwand schwer abzuschätzen ist (z. B. bei Schadensbehebungen). Ohne Kostenlimit kann das teuer werden. Vereinbare deshalb immer eine Obergrenzen-Klausel oder einen Kostenvoranschlag.
S
Sanierungsfahrplan → siehe iSFP
Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist das offizielle Förderdokument für schrittweise Gebäudesanierungen. Mehr Informationen unter iSFP.
Stundensatz
Der Stundensatz ist der Preis, den ein Handwerksbetrieb pro Arbeitsstunde berechnet – je nach Gewerk, Region und Betrieb zwischen 35 und 95 Euro netto. Hinzu kommen Anfahrtspauschale, Materialkosten und Mehrwertsteuer. In Großstädten wie München oder Hamburg liegt der Stundensatz typischerweise 20–30 Prozent über dem Bundesdurchschnitt. Immer mindestens 3 Angebote vergleichen.
T
Tilgungszuschuss
Ein Tilgungszuschuss ist der Teil eines KfW-Kredits, der nach erfolgreichem Abschluss der geförderten Maßnahme erlassen wird – du musst ihn also nicht zurückzahlen. Er ist der eigentliche Förderanteil beim KfW-Kredit. Die Höhe hängt vom erreichten Effizienzhaus-Standard ab und liegt zwischen 5 und 45 Prozent des Kreditbetrags. Je besser der Standard (z. B. EH 40 statt EH 55), desto höher der Zuschuss.
U
Umlagefähige Kosten
Umlagefähige Kosten sind die Betriebskosten, die ein Vermieter laut Betriebskostenverordnung (BetrKV) auf die Mieter umlegen darf – z. B. Wasser, Heizung, Hausmeister, Müllabfuhr, Gartenpflege, Gebäudeversicherung. Nicht umlagefähig sind Instandhaltungskosten, Verwaltungskosten und Reparaturen. Versteckte nicht umlagefähige Kosten in der Abrechnung sind ein häufiger Fehler und Grund für Widerspruch.
Verteilerschlüssel (Umlageschlüssel)
Der Verteilerschlüssel legt fest, nach welchem Maßstab die Nebenkosten auf die Mieter einer Immobilie aufgeteilt werden – z. B. nach Wohnfläche, nach Personenzahl oder nach tatsächlichem Verbrauch (bei Wasser und Heizung). Der Schlüssel muss im Mietvertrag vereinbart sein. Eine nachträgliche Änderung des Schlüssels durch den Vermieter ist ohne Zustimmung des Mieters unzulässig.
Unterversicherung
Unterversicherung liegt vor, wenn die vereinbarte Versicherungssumme niedriger ist als der tatsächliche Wert des Versicherten. Im Schadensfall zahlt die Versicherung dann nur anteilig – zum Beispiel: Versicherungssumme 60 Prozent des Hausratwerts → im Schadensfall nur 60 Prozent der Schadenssumme. Überprüfe die Versicherungssumme deiner Hausrat- und Gebäudeversicherung regelmäßig, besonders nach Renovierungen oder größeren Neuanschaffungen.
W
Wärmepumpe
Eine Wärmepumpe ist ein Heizsystem, das Umgebungswärme aus Luft, Erdreich oder Grundwasser auf ein höheres Temperaturniveau bringt und zum Heizen nutzt. Sie ist elektrisch betrieben und gilt bei grünem Strom als klimafreundlich. Es gibt drei Haupttypen: Luft-Wasser (häufigste, günstigste), Sole-Wasser (Erdwärme, effizienter, teurer in der Installation) und Wasser-Wasser (Grundwasser). Sie lässt sich über die BEG/BAFA mit bis zu 70 Prozent fördern.
Werkvertrag
Ein Werkvertrag ist die rechtliche Grundlage für die meisten Handwerkeraufträge: Du bezahlst nicht für die Arbeitsstunden, sondern für ein bestimmtes Ergebnis (das Werk). Der Handwerker schuldet dir also ein mangelfreies Ergebnis, keine bloße Tätigkeit. Das ist der entscheidende Unterschied zum Dienstvertrag. Aus dem Werkvertrag ergibt sich der Anspruch auf Gewährleistung und Abnahme.
Wohngebäudeversicherung
Die Wohngebäudeversicherung schützt das Gebäude selbst (Mauerwerk, Dach, fest verbaute Installationen) gegen Schäden durch Feuer, Sturm, Hagel und Leitungswasser. Sie ist für Eigentümer Pflicht (oft vom Kreditgeber gefordert) und gilt nicht für den Hausrat. Die Versicherungssumme sollte sich am Neuwert des Gebäudes orientieren, nicht am Marktwert. Elementarschäden (Überschwemmung etc.) sind meist separat zu versichern.