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Mietminderung: Tabelle, Rechte & wie du vorgehst

Wann darf man die Miete mindern, und um wie viel? Alle Mängel mit Minderungsquoten in der Tabelle – plus Schritt-für-Schritt-Anleitung für Mieter.


Mietminderung: Tabelle, Rechte & wie du vorgehst

Die Heizung fällt aus. Der Schimmel breitet sich in der Schlafzimmerecke aus. Der Aufzug ist seit drei Wochen außer Betrieb. Du wohnst, aber nicht so, wie du es bezahlt hast. In solchen Fällen hast du als Mieter das Recht, die Miete zu mindern — ohne Kündigung, ohne Anwalt, ohne großes Theater. Du musst nur wissen wie.

Was ist eine Mietminderung?

Eine Mietminderung bedeutet: Du zahlst vorübergehend weniger Miete, weil die Wohnung einen Mangel hat, der ihre Nutzung einschränkt. Das Recht dazu steht in § 536 BGB und gilt automatisch — du brauchst keine Genehmigung deines Vermieters.

Wichtig: Es geht nicht ums Strafen. Es geht darum, dass du nur das zahlst, was du auch bekommst. Wenn deine Wohnung im Winter nicht beheizbar ist, ist sie eben keine vollwertige Wohnung mehr.

Drei Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  1. Es gibt einen erheblichen Mangel, der die Wohnnutzung beeinträchtigt
  2. Du hast den Mangel dem Vermieter gemeldet
  3. Du hast den Mangel nicht selbst verursacht

Mietminderung Tabelle: Typische Mängel und Quoten

Gerichte haben über Jahrzehnte Urteile zu Mietminderungen gesprochen. Daraus haben sich Richtwerte entwickelt — keine festen Gesetze, aber verlässliche Orientierung.

MangelMinderungsquoteHinweis
Heizungsausfall im Winter20–100 %Je nach Dauer und Außentemperatur
Schimmel im Schlafzimmer10–20 %Bei größerem Befall bis 80 % möglich
Schimmel im Bad5–10 %
Wasserschaden (aktiv)20–50 %Bei Unbewohnbarkeit bis 100 %
Lärm durch Baustelle (extern)10–30 %Nur wenn Vermieter informiert war
Lärm durch andere Mieter10–15 %Nach erfolgloser Abmahnung durch Vermieter
Defekter Aufzug3–10 %Höher bei Behinderung oder Hochparterre
Kein Warmwasser10–20 %
Ungeziefer (Schaben, Mäuse)20–50 %
Undichte Fenster / Zugluft5–10 %
Ausfall Gemeinschaftswaschmaschine2–5 %
Ausfall Internet (falls im Mietvertrag)3–10 %Nur wenn vertraglich vereinbart

Die Quoten beziehen sich immer auf die Bruttomiete (Kaltmiete + Nebenkosten).

Schritt für Schritt: So gehst du vor

1. Mangel dokumentieren

Bevor du irgendetwas anderes machst: fotografieren, filmen, aufschreiben. Datum, Uhrzeit, Beschreibung. Bei Schimmel: Fläche messen und festhalten. Bei Heizungsausfall: Temperatur messen und notieren.

Diese Dokumentation ist dein einziger Schutz, wenn der Vermieter später behauptet, der Mangel habe gar nicht bestanden.

2. Vermieter schriftlich informieren

Melde den Mangel schriftlich — E-Mail reicht, Brief ist besser. Beschreibe den Mangel genau und setze eine angemessene Frist zur Behebung. Üblich sind 14 Tage bei normalen Mängeln, bei Heizungsausfall im Winter reichen 2–3 Tage.

Wichtig: Erst ab dem Tag, an dem der Vermieter von dem Mangel weiß, darfst du mindern. Nicht rückwirkend ab Entstehung.

3. Minderungsbetrag berechnen

Beispielrechnung:

Wohnung: 80 m², Bruttomiete 900 €/Monat
Mangel: Heizungsausfall im Januar, 12 Tage lang
Minderungsquote: 50 % (Heizung komplett ausgefallen, Außentemperatur −5°C)

Tägliche Miete: 900 € ÷ 30 = 30 €
Geminderte Tage: 12 × 30 € = 360 €
Minderung (50 %): 180 €
Du zahlst in diesem Monat: 900 € − 180 € = 720 €

4. Miete kürzen und Minderung ankündigen

Überweise die geminderte Miete pünktlich zum Fälligkeitsdatum. Schreibe dabei in den Verwendungszweck: „Miete [Monat] gemindert wegen [Mangel] gem. § 536 BGB.”

Zusätzlich empfiehlt sich ein kurzes Schreiben an den Vermieter, in dem du erklärst, warum und in welcher Höhe du minderst.

5. Mangel bleibt bestehen?

Wenn der Vermieter nicht reagiert oder die Reparatur ablehnt, hast du weitere Optionen:

Wer zahlt was: Schimmel, Verstopfungen & Co.

Hier streiten sich Mieter und Vermieter am häufigsten:

Schimmel: Der Vermieter ist grundsätzlich verantwortlich, wenn der Schimmel durch bauliche Mängel entsteht (undichte Außenwände, fehlende Dampfsperre). Du bist verantwortlich, wenn nachweislich mangelndes Lüften die Ursache ist. Im Zweifel trägt der Vermieter die Beweislast — er muss nachweisen, dass du falsch gelüftet hast.

Rohrverstopfung: Liegt die Verstopfung im Hauptrohr oder in Leitungen, die du nicht erreichst — Vermieter. Liegt sie eindeutig an deiner Nutzung (Fett, Haare, Feuchttücher) — du. Auch hier gilt: Vermieter muss beweisen.

Kleinreparaturen: In vielen Mietverträgen steht eine Kleinreparaturklausel. Sie ist nur wirksam, wenn sie einen Höchstbetrag je Reparatur (meist 75–150 €) und eine Jahresobergrenze (meist 6–8 % der Jahresmiete) nennt. Fehlt eine dieser Grenzen, ist die Klausel unwirksam — du zahlst gar nichts.

Was keine Mietminderung rechtfertigt

Nicht jede Unannehmlichkeit ist ein Mangel im rechtlichen Sinne:

Fazit: Mindern ja — aber richtig

Mietminderung ist dein gutes Recht. Aber sie funktioniert nur, wenn du die Reihenfolge einhältst: dokumentieren, melden, Frist setzen, dann mindern. Wer einfach weniger überweist ohne den Vermieter informiert zu haben, riskiert eine Abmahnung wegen Mietrückstand — selbst wenn der Mangel real ist.

Schau auch in deine Nebenkostenabrechnung — dort verstecken sich oft weitere Fehler, die du zurückfordern kannst.

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