Architekt Kosten: Honorar nach HOAI erklärt 2026
Was kostet ein Architekt? Honorarzonen, Leistungsphasen und der weit verbreitete Irrtum zur HOAI – plus Beispielrechnung für ein Einfamilienhaus.
Kosten Das erste Architektenangebot liegt auf dem Tisch, und die Zahl darunter wirkt wie in Stein gemeißelt – als gäbe es einen Festpreis, an den sich jeder halten muss. Tatsächlich ist das Honorar heute freier verhandelbar, als die meisten Bauherren denken.
Was kostet ein Architekt?
Für die komplette Betreuung eines Bauvorhabens – von der ersten Planung bis zur fertigen Übergabe – liegt das Architektenhonorar meist zwischen 10 und 15 % der Bausumme. Bei einem Einfamilienhaus für 300.000 € landest du damit bei etwa 30.000 bis 45.000 € für die volle Leistung.
Beispielrechnung: Einfamilienhaus für 300.000 € Bausumme
Honorar bei 12 % der Bausumme (Vollleistung, alle Leistungsphasen): 36.000 € Nur Planung und Genehmigung (ohne Bauleitung, ca. 60 % des Gesamthonorars): 21.600 €
Der Unterschied zeigt, wie stark der Umfang der beauftragten Leistungen den Preis bestimmt – nicht nur die Größe des Gebäudes.
Der Irrtum, der viele Bauherren teuer zu stehen kommt
Was viele nicht wissen: Die HOAI-Honorartabellen sind seit einem EuGH-Urteil 2019 und der darauffolgenden Reform 2021 nicht mehr verbindlich. Früher galten feste Mindest- und Höchstsätze, an die sich Architekten halten mussten. Heute dienen die HOAI-Werte nur noch als Orientierung – das Honorar ist frei verhandelbar. Wer das nicht weiß, akzeptiert oft kommentarlos den ersten Vorschlag, obwohl durchaus Verhandlungsspielraum besteht, gerade bei größeren Bauvorhaben oder wenn du mehrere Angebote einholst.
Wie sich das Honorar zusammensetzt
Zwei Faktoren bestimmen den Preis:
Honorarzone (I bis V): Bewertet, wie anspruchsvoll dein Gebäude ist. Ein einfaches Einfamilienhaus liegt meist in Zone II oder III, ein Gebäude mit komplexer Statik oder besonderen Anforderungen entsprechend höher – und damit auch teurer in der Honorarberechnung.
Leistungsphasen (1 bis 9): Beschreiben die einzelnen Arbeitsschritte, von der Grundlagenermittlung über die Entwurfsplanung bis zur Bauleitung und Objektbetreuung nach Fertigstellung. Jede Phase hat einen festen Anteil am Gesamthonorar – die Bauvorlage für die Baugenehmigung etwa ist Teil der Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4) und meist im Gesamthonorar bereits enthalten, nicht separat zu bezahlen.
Muss ich alle Leistungsphasen beauftragen?
Nein. Du kannst gezielt einzelne Phasen herauslösen – am häufigsten wird die Bauleitung (Objektüberwachung) weggelassen, wenn ein Generalunternehmer die Baustelle ohnehin koordiniert. Das spart Honorar, verlagert aber auch die Verantwortung: Ohne Architekt vor Ort bemerkst du Ausführungsfehler oft erst, wenn sie bereits eingebaut sind.
Was NICHT funktioniert
- Das erste Angebot ungeprüft akzeptieren – seit der HOAI-Reform ist Verhandeln normal, nicht unhöflich
- Nur nach dem Prozentsatz vergleichen, ohne den Leistungsumfang zu prüfen – 10 % für Vollleistung sind etwas anderes als 10 % für reine Planung ohne Bauleitung
- Bauleitung komplett einsparen, um Geld zu sparen – bei größeren Vorhaben ist das oft teurer, wenn Ausführungsfehler erst spät auffallen
Fazit
Ein Architekt kostet real Geld – aber der Preis ist heute Verhandlungssache, nicht Festbetrag. Vergleiche mehrere Angebote, kläre genau, welche Leistungsphasen enthalten sind, und entscheide bewusst, ob du auf die Bauleitung verzichten kannst oder nicht. Weiterführende Informationen zu Honorarfragen bietet auch die Bundesarchitektenkammer.
Häufige Fragen
- Sind die HOAI-Sätze für Architekten verbindlich?
- Nein, seit einem EuGH-Urteil 2019 und der HOAI-Reform 2021 nicht mehr. Die früheren Mindest- und Höchstsätze sind gekippt, die HOAI-Tabellen dienen seitdem nur noch als unverbindliche Orientierungswerte. Das Honorar ist frei verhandelbar – viele wissen das nicht und zahlen deshalb, was der erste Vorschlag verlangt.
- Muss ich immer alle Leistungsphasen beauftragen?
- Nein. Du kannst einzelne Leistungsphasen separat beauftragen, etwa nur Planung und Genehmigung ohne Bauleitung. Das senkt die Kosten, verlagert aber die Verantwortung für die Baustellenüberwachung auf dich oder den ausführenden Betrieb.
- Was ist der Unterschied zwischen Honorarzone und Leistungsphase?
- Die Honorarzone (I bis V) bewertet die Komplexität des Gebäudes und bestimmt den Prozentsatz der Bausumme. Die Leistungsphasen (1 bis 9) beschreiben die einzelnen Arbeitsschritte von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung – jede Phase hat einen eigenen Honoraranteil am Gesamthonorar.
- Lohnt sich ein Pauschalpreis statt Honorar nach Bausumme?
- Kann sich lohnen, wenn der Bauumfang von Anfang an klar definiert ist – dann bist du vor Kostensteigerungen durch spätere Bausummenerhöhungen abgesichert. Bei Bauvorhaben mit vielen offenen Fragen ist die prozentuale Abrechnung nach tatsächlicher Bausumme meist fairer für beide Seiten.