Schornsteinfeger Kosten: Kehrgebühren & Pflichttermine 2026
Was kostet der Schornsteinfeger wirklich? Kehrgebühren, Feuerstättenschau und was passiert, wenn du den Pflichttermin verpasst.
Kosten Ein Zettel an der Tür, weil du beim Kehrtermin nicht da warst – und beim zweiten Versuch wird es plötzlich teurer. Der Schornsteinfeger ist der einzige Handwerker, den du gesetzlich nicht einfach ignorieren kannst. Was er kostet, weiß trotzdem kaum jemand, bis die erste Rechnung im Briefkasten liegt.
Pflicht oder freiwillig? Der Unterschied, den die meisten nicht kennen
Bei jedem anderen Handwerker gilt: mehrere Angebote einholen, Preise vergleichen, den Günstigsten nehmen. Beim Schornsteinfeger funktioniert das nur zur Hälfte. Für die Pflichtarbeiten – Feuerstättenschau und die reguläre Kehrung nach der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) – ist ausschließlich der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger zuständig, den dein Kehrbezirk vorgibt. Vergleichsangebote einholen bringt hier nichts, weil du ihn nicht frei wählen darfst.
Anders bei freiwilligen Zusatzleistungen, etwa einer zusätzlichen Reinigung außerhalb der Pflichttermine: Seit der Marktöffnung 2013 darfst du dafür einen freien Schornsteinfeger beauftragen – und da lohnt sich der Preisvergleich durchaus, siehe auch Seriösen Handwerker erkennen.
Was kostet der Schornsteinfeger?
Zwischen 15 € für eine einzelne Kehrgebühr und 150 € für eine Neubauabnahme – je nach Leistung und Bundesland. Die einzelnen Positionen im Überblick:
| Leistung | Kosten (pro Termin) |
|---|---|
| Kehrgebühr pro Feuerstätte | 15 – 40 € |
| Feuerstättenschau (alle 3,5 Jahre Pflicht) | 30 – 80 € |
| Abgasweg-/Immissionsschutzmessung | 20 – 50 € |
| Neubauabnahme | 60 – 150 € |
Die genauen Gebühren stehen in den Kehr- und Überprüfungsgebührenverordnungen der Bundesländer – deshalb zahlst du in Bayern nicht exakt dasselbe wie in Nordrhein-Westfalen. Als Faustregel: Je mehr Feuerstätten im Haus (Gasheizung plus zusätzlicher Kaminofen zum Beispiel), desto mehr Einzelposten auf der Jahresrechnung.
Beispielrechnung: Einfamilienhaus mit Gasheizung und Kaminofen
Kehrgebühr Gasheizung: 20 € Kehrgebühr Kaminofen: 25 € Abgaswegüberprüfung: 30 € Anteilige Feuerstättenschau (alle 3,5 Jahre, umgelegt): ca. 15 €/Jahr Jährlich insgesamt: rund 90 €
Klingt nach wenig – über zehn Jahre gerechnet sind das aber knapp 900 €, die in keiner Modernisierungs-Kalkulation je auftauchen, weil sie so unscheinbar über die Jahre verteilt anfallen.
Wärmepumpe: kein Schornsteinfeger mehr nötig?
Ein Punkt, der in den meisten Kostenübersichten fehlt: Wer auf eine Wärmepumpe umsteigt oder an Fernwärme angeschlossen ist, braucht für die Heizung selbst in der Regel keinen Schornsteinfeger mehr. Ohne eigene Verbrennung gibt es keinen Abgasweg, den jemand prüfen müsste – die Kehrgebühr für die Heizung fällt komplett weg. Bleibt zusätzlich ein Kaminofen in Betrieb, bleibt die Pflicht dafür trotzdem bestehen, nur eben für eine Feuerstätte weniger.
Was passiert, wenn du den Termin verpasst?
Meist zunächst nur ein neuer Termin mit zusätzlicher Wegegebühr – im schlimmsten Fall aber ein Bußgeld und Ärger mit der Gebäudeversicherung. In der Praxis läuft es fast immer gleich ab: Du bist beim ersten Versuch nicht zu Hause, der Schornsteinfeger hinterlässt einen Zettel mit einem neuen Termin – und für den zweiten Anlauf wird häufig diese zusätzliche Wegegebühr fällig. Ignorierst du auch das, drohen ein Bußgeld und im schlimmsten Fall ein handfestes Problem mit der Gebäudeversicherung: Kommt es zu einem Kaminbrand und stellt sich heraus, dass die vorgeschriebene Kehrung gefehlt hat, kann die Versicherung die Zahlung kürzen oder komplett verweigern.
Was NICHT funktioniert
- Kehrtermin ignorieren, weil man selten heizt – die Pflichttermine hängen an der Feuerstätte, nicht am tatsächlichen Verbrauch
- Für Pflichtarbeiten einen günstigeren freien Schornsteinfeger anfragen – rechtlich nicht möglich, der Bezirksschornsteinfeger ist gebietszugeteilt
- Rechnung ungeprüft bezahlen – wie bei jeder Handwerkerrechnung lohnt sich ein Blick auf die Posten, siehe Handwerkerrechnung prüfen
Fazit
Der Schornsteinfeger ist kein Handwerker, bei dem du groß verhandeln kannst – aber auch keiner, den du dir schönrechnen musst. Die Jahreskosten liegen für die meisten Haushalte im niedrigen zweistelligen bis niedrigen dreistelligen Bereich, und ein Teil davon holst du über die Steuererklärung nach §35a EStG wieder rein. Trag dir den Kehrtermin ein, sei nach Möglichkeit zu Hause, und heb die Rechnungen für die Steuer auf – mehr Aufwand macht dieser Pflichttermin eigentlich nicht.
Häufige Fragen
- Kann ich mir meinen Schornsteinfeger aussuchen?
- Nur bei freiwilligen Zusatzleistungen. Für Pflichtarbeiten wie die Feuerstättenschau oder die reguläre Kehrung ist der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger zuständig – gebietszugeteilt, nicht frei wählbar. Seit der Reform 2013 darfst du dir nur für freiwillige Arbeiten einen freien Schornsteinfeger suchen.
- Was passiert, wenn ich den Kehrtermin verpasse?
- Erstmal ein zweiter Versuch mit Zettel an der Tür, dann meist ein Bußgeld im niedrigen dreistelligen Bereich – theoretisch sieht das Gesetz deutlich mehr vor. Im Brandfall kann es teurer werden: Wenn die Gebäudeversicherung nachweist, dass die Feuerstätte nicht ordnungsgemäß gewartet wurde, kann sie die Zahlung kürzen oder verweigern.
- Sind Schornsteinfegerkosten von der Steuer absetzbar?
- Ja. Schornsteinfegerarbeiten zählen als Handwerkerleistung nach §35a EStG – 20 % der Lohnkosten (nicht der Materialkosten, die es hier ohnehin kaum gibt) sind bis 1.200 € Steuerersatz pro Jahr absetzbar. Die Rechnung muss die Lohnkosten separat ausweisen.
- Brauche ich mit einer Wärmepumpe noch einen Schornsteinfeger?
- Für die Heizung selbst in der Regel nicht mehr – ohne Verbrennung gibt es keinen Schornsteinanschluss, den man kehren müsste. Betreibst du zusätzlich einen Kamin oder Kaminofen, bleibt die Pflicht für diese Feuerstätte trotzdem bestehen.
Wie viel Steuern kannst du durch Handwerkerleistungen sparen? §35a EStG berechnen.
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