Heizungsförderung 2026: Das hat sich seit dem 21. Juli geändert
Förderstopp, neue Höchstbeträge, gestaffelter Einkommensbonus: Die BEG-Heizungsförderung wurde reformiert. Was das für deinen Förderantrag bedeutet.
Energie Mitte Juli lag die komplette Heizungsförderung für zwei Wochen auf Eis – keine neuen Anträge, keine Erklärung im Detail, nur die Nachricht, dass sich etwas ändert. Jetzt ist klar, was: mehr, als die meisten Hausbesitzer mitbekommen haben.
Der Förderstopp im Juli – was ist passiert?
Am 8. Juli 2026 hat der Haushaltsausschuss des Bundestags umfassende Änderungen an der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beschlossen. Damit KfW und BAFA die neuen Regeln in ihren Systemen umsetzen konnten, nahmen beide Institute vom 9. bis 20. Juli keine neuen Förderanträge an. Seit dem 21. Juli 2026 läuft die Förderung wieder – aber zu spürbar anderen Konditionen.
Der Grund dahinter ist unspektakulär: Sparzwang im Bundeshaushalt. Das Fördervolumen für 2026 liegt mit rund 11,9 Milliarden Euro deutlich unter den 16,5 Milliarden Euro aus 2025.
Was ist gleich geblieben?
Die Grundförderung von 30 % für den Heizungstausch bleibt bestehen, solange die neue Heizung mindestens zu 65 % mit erneuerbarer Energie läuft. Das ist die gute Nachricht: Der Sockel steht noch.
Was sich geändert hat
Klima-Geschwindigkeitsbonus: von 20 auf 16 Prozent
Der Bonus für den Austausch einer alten, funktionstüchtigen Öl- oder Gasheizung sinkt von 20 auf 16 Prozentpunkte. Und er bleibt nicht stabil: Ab Februar 2027 sinkt er alle sechs Monate um weitere 4 Prozentpunkte. Wer den Bonus in voller Höhe mitnehmen will, ist mit einem frühen Antrag besser dran als mit Abwarten.
Einkommensbonus: gestaffelt statt pauschal
Bisher gab es pauschal 30 % Einkommensbonus unter 40.000 Euro Jahreseinkommen. Jetzt ist der Bonus in drei Stufen gestaffelt:
| Zu versteuerndes Haushaltseinkommen | Einkommensbonus |
|---|---|
| bis 30.000 € | 40 % |
| 30.000 – 40.000 € | 30 % |
| 40.000 – 50.000 € | 10 % |
Neu dazugekommen ist ein Familienbonus von 10.000 € pro minderjährigem Kind – zusätzlich zum prozentualen Einkommensbonus, nicht als Ersatz.
Förderfähige Höchstkosten: 30.000 € → 28.000 €
Die Kostenobergrenze für die erste Wohneinheit in einem selbst genutzten Gebäude sinkt von 30.000 auf 28.000 Euro. Ab Februar 2027 kommt eine weitere Degression dazu: Der Höchstbetrag sinkt danach alle sechs Monate um 750 Euro.
Beispielrechnung: Wärmepumpe vor und nach der Reform
Vor dem 21. Juli 2026 (Einkommen 35.000 €, Heizungstausch von Gas auf Wärmepumpe): Grundförderung 30 % + Klimabonus 20 % + Einkommensbonus 30 % = 70 % von 30.000 € = 21.000 € Förderung
Seit dem 21. Juli 2026 (gleiche Ausgangslage): Grundförderung 30 % + Klimabonus 16 % + Einkommensbonus 30 % = 76 % von 28.000 € = 21.280 € Förderung
In diesem Beispiel bleibt die Förderung fast gleich – der niedrigere Höchstbetrag und der kleinere Klimabonus gleichen sich in diesem Fall in etwa aus. Bei höheren Einkommen oder ohne Einkommensbonus fällt der Unterschied deutlicher aus, weil dann weniger Bonus-Prozentpunkte übrig bleiben, um den gesunkenen Höchstbetrag auszugleichen.
Kombinationsverbot: BEG WG/NWG und BEG EM
Bisher ließen sich Einzelmaßnahmen (z. B. neue Heizung) und eine umfassende Sanierung zum Effizienzhaus unter Umständen kombinieren. Das ist jetzt ausgeschlossen – zwischen einem Antrag im Programm BEG EM (Einzelmaßnahmen) und BEG WG/NWG (Effizienzhaus-Sanierung) gilt eine Sperrfrist von drei Jahren. Plane deine Maßnahmen deshalb als Gesamtpaket, bevor du den ersten Antrag stellst – nachträglich draufsatteln geht nicht mehr ohne Wartezeit.
Was bedeutet das für einen laufenden Antrag?
Bereits bewilligte Förderungen gelten zu den Konditionen, die zum Bewilligungszeitpunkt galten – rückwirkende Verschlechterung gibt es nicht. Relevant sind die neuen Regeln nur für Anträge, die du ab dem 21. Juli 2026 neu stellst.
Wenn du mitten in der Planung warst und noch keinen Antrag eingereicht hattest: Die Grundlogik (30 % Grundförderung + Boni) bleibt gleich, nur die einzelnen Bausteine sind kleiner geworden. Eine neue BAFA/KfW-Förderung zu berechnen lohnt sich trotzdem weiterhin, besonders mit Einkommens- oder Familienbonus.
Checkliste nach der Reform
- Prüfen, ob dein Antrag vor oder nach dem 21. Juli 2026 gestellt wurde/wird
- Einkommensstufe neu einordnen (40 % / 30 % / 10 %) statt der alten Pauschale
- Familienbonus mitrechnen, falls minderjährige Kinder im Haushalt leben
- Bei geplanter Kombination von Einzelmaßnahme und Effizienzhaus-Sanierung: Reihenfolge und 3-Jahres-Sperrfrist beachten
- Förderfähige Kosten mit 28.000 € statt 30.000 € kalkulieren
Fazit
Die Heizungsförderung ist nicht eingebrochen, aber sie ist kleinteiliger und komplizierter geworden – gestaffelter Einkommensbonus, sinkender Klimabonus, niedrigere Kostenobergrenze. Wer jetzt plant, sollte mit den neuen Zahlen rechnen, nicht mit den alten aus dem Frühjahr. Die aktuellen Sätze für KfW- und BAFA-Förderung und die Wärmepumpen-Kosten findest du in den jeweiligen Artikeln – dieser hier ist die Landkarte für das, was sich geändert hat.
Alle Anträge laufen weiterhin über die KfW-Heizungsförderung (Programm 458).
Häufige Fragen
- Warum gab es im Juli 2026 einen Förderstopp?
- Der Bundestags-Haushaltsausschuss hat am 8. Juli 2026 umfassende Änderungen an der Heizungs- und Sanierungsförderung beschlossen. Damit KfW und BAFA die neuen Regeln technisch umsetzen konnten, wurden vom 9. bis 20. Juli keine neuen Förderanträge (BzA/TPB) angenommen.
- Wie hoch ist die Förderung jetzt noch maximal?
- Mit Grundförderung, Klima-Geschwindigkeitsbonus und maximalem Einkommensbonus kommst du weiterhin auf hohe Fördersätze, aber die Bausteine sind kleiner geworden: Der Geschwindigkeitsbonus sank von 20 auf 16 Prozent, und die förderfähigen Höchstkosten wurden von 30.000 auf 28.000 Euro für die erste Wohneinheit gesenkt.
- Was passiert mit Anträgen, die vor dem Förderstopp gestellt wurden?
- Bereits bewilligte Förderungen gelten zu den ursprünglichen Konditionen fort. Nur neu gestellte Anträge unterliegen den seit dem 21. Juli 2026 geltenden Regeln.
- Kann ich Einzelmaßnahmen-Förderung und Sanierung zum Effizienzhaus kombinieren?
- Nein, seit der Reform ist die Kombination von BEG WG/NWG (Effizienzhaus-Förderung) mit BEG EM (Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch) ausgeschlossen. Zwischen beiden Programmen gilt jetzt eine dreijährige Sperrfrist.
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