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Heizungsgesetz 2026: 65-Prozent-Pflicht ist gefallen

Aus GEG wird GModG: Die 65-Prozent-Erneuerbare-Pflicht für neue Heizungen ist Geschichte. Was das für deine Heizungswahl wirklich bedeutet – und was nicht.

Heizungsgesetz 2026: 65-Prozent-Pflicht ist gefallen Recht

Was monatelang als “Heizungsgesetz”-Zwang durchs Land geisterte, ist zum 29. Juli 2026 in seiner bisherigen Form Geschichte: Bundestag und Bundesrat haben die 65-Prozent-Erneuerbare-Pflicht für neue Heizungen gekippt. Aber “wieder alles wie früher” ist die falsche Schlussfolgerung – die Realität ist komplizierter.

Was hat sich konkret geändert?

Die starre Vorgabe, dass jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 % mit erneuerbarer Energie laufen muss, ist entfallen. Gas- und Ölheizungen sind wieder ohne diese Auflage erlaubt – die freie Wahl der Heiztechnik gilt erneut, wie vor der ursprünglichen Heizungsgesetz-Reform. Gleichzeitig wurde das Gesetz selbst umbenannt: Aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), beschlossen am 10. Juli, verkündet am 28. Juli, in Kraft seit dem 29. Juli 2026.

Der Haken: Wahlfreiheit heißt nicht Förderfreiheit

Der Punkt, den viele News-Meldungen zu diesem Thema unterschlagen: Die BEG-Förderung bleibt unverändert an erneuerbare Heizsysteme gekoppelt. Du darfst dich jetzt zwar wieder frei für eine Gasheizung entscheiden – aber du bekommst dafür keinen Cent Zuschuss. Die Grundförderung von 30 % plus die gestaffelten Boni gelten weiterhin nur für Wärmepumpe, Pelletheizung, Fernwärme und andere erneuerbare Optionen. Wahlfreiheit und Förderfähigkeit sind also zwei getrennte Fragen geworden, die vorher praktisch deckungsgleich waren.

Die neue Bio-Treppe ab 2029

Statt der starren 65-Prozent-Grenze pro einzelner Heizung kommt ab 2029 eine schrittweise Beimischungspflicht: Gas- und Ölanbieter müssen ihren Brennstoffen einen wachsenden Anteil an Bio-Komponenten beimischen. Das betrifft dich nicht direkt als Entscheidung beim Heizungskauf, sondern zeigt sich später in steigenden Brennstoffkosten – eine sanftere, aber nicht folgenlose Variante der ursprünglichen Klimapflicht. Wir hatten eine frühere Version dieses Konzepts bereits im April eingeordnet, siehe GEG-Reform: Vermieter zahlt die Hälfte der Bio-Heizkosten – die dort beschriebene Regelung ist inzwischen durch das GModG in dieser Form überholt.

Was bedeutet das für deine Heizungsentscheidung?

Rechnerisch ändert sich für die meisten Haushalte wenig: Eine neue Gasheizung ohne Förderung ist über die Laufzeit gerechnet fast immer teurer als eine geförderte Wärmepumpe – das war schon vor dem GModG so und bleibt es. Was sich ändert, ist die Deadline: Wer bisher aus Zeitdruck eine Wärmepumpe eingeplant hatte, weil die alte Heizung sonst nicht hätte ersetzt werden dürfen, hat jetzt mehr Zeit für eine überlegte Entscheidung. Den ehrlichen Kostenvergleich zwischen Wärmepumpe und Gasheizung findest du unverändert bei uns – die Zahlen bleiben gültig, nur der gesetzliche Druck ist raus.

Was NICHT betroffen ist

Fazit

Das GModG nimmt den akuten gesetzlichen Zwang aus der Heizungsentscheidung, ändert aber nichts an der wirtschaftlichen Rechnung: Ohne Förderung bleibt eine neue Gasheizung auf lange Sicht meist die teurere Wahl. Wer aktuell vor einem Heizungstausch steht, hat jetzt mehr Zeit, aber keinen finanziellen Grund, die erneuerbare Option zu ignorieren. Den vollständigen Gesetzestext und weiterführende Informationen stellt das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen bereit.

Häufige Fragen

Darf ich jetzt wieder uneingeschränkt eine neue Gasheizung einbauen?
Ja. Die pauschale Pflicht, dass neue Heizungen zu mindestens 65 % mit erneuerbarer Energie laufen müssen, ist mit dem GModG entfallen. Gas- und Ölheizungen sind ohne diese Auflage wieder erlaubt – du bekommst dafür aber keine staatliche Förderung.
Heißt das, das alte Heizungsgesetz ist komplett weg?
Nein. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde nicht abgeschafft, sondern umfassend reformiert und in Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) umbenannt. Das Klimaziel 2045 (nur noch erneuerbare Heizenergie) und die BEG-Förderung bleiben bestehen – nur der starre Zwang für den einzelnen Heizungstausch ist weg.
Was ist die neue Bio-Treppe ab 2029?
Ab 2029 muss dem Gas oder Öl, das du zum Heizen nutzt, ein steigender Anteil an Bio-Brennstoffen beigemischt werden – eine schrittweise Regelung anstelle der bisherigen starren 65-Prozent-Grenze pro Heizung. Das macht Gas- und Ölheizungen langfristig trotzdem teurer, nur langsamer als ursprünglich geplant.
Bekomme ich noch Förderung, wenn ich jetzt eine Gasheizung einbaue?
Nein. Die BEG-Förderung (Grundförderung 30 % plus Boni) ist weiterhin an den Umstieg auf erneuerbare Heizsysteme gekoppelt. Wer sich für Gas oder Öl entscheidet, zahlt den vollen Preis selbst – die Wahlfreiheit betrifft nur die gesetzliche Pflicht, nicht die Förderbedingungen.
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