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GEG-Reform 2026: Vermieter zahlt die Hälfte der Bio-Heizkosten

GEG-Reform 2026: Vermieter sollen Bio-Brennstoff-Mehrkosten hälftig tragen. Was die politische Einigung für Mieter und Vermieter bedeutet.


GEG-Reform 2026: Vermieter zahlt die Hälfte der Bio-Heizkosten

Eine politische Einigung zur Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sorgt Ende April 2026 für Schlagzeilen: Vermieter sollen künftig an den Mehrkosten für Bio-Brennstoffe beteiligt werden – in den ersten Stufen je zur Hälfte. Was steckt dahinter, wen das betrifft und wie verlässlich die Informationen aktuell sind.

Was ist die geplante Biotreppe?

Die sogenannte Biotreppe beschreibt eine schrittweise steigende Beimischung biogener Brennstoffe – zum Beispiel Biomethan oder biogene Öle – in bestehende Heizsysteme, vor allem Gasheizungen. Das Konzept: Wer weiter mit fossilen Brennstoffen heizt, muss künftig einen steigenden Anteil an klimafreundlicheren Bio-Brennstoffen verheizen.

Das bedeutet keine verpflichtende Umrüstung der Heizung. Wer eine Gasheizung hat, kann sie behalten – aber das Gas selbst wird teurer, weil ein Bioanteil eingemischt werden muss. Dieser Bioanteil ist in der Regel teurer als reines Erdgas. Genau diese Mehrkosten stehen jetzt im Mittelpunkt der politischen Diskussion.

Wer zahlt die Mehrkosten?

Die eigentliche Neuigkeit der aktuellen Einigung: Die Mehrkosten durch die Bio-Beimischung sollen nicht allein beim Mieter landen.

KostenartMieter trägtVermieter trägt
Bio-Brennstoff-Mehrkosten (Stufen 1–3)50 %50 %
CO₂-Kosten bei Gasheizunganteilig (je nach Gebäudeeffizienz)anteilig
Netzentgeltenach VerbrauchBeteiligung geplant

Die hälftige Aufteilung gilt laut den Berichten ausdrücklich für die ersten drei Stufen der Biotreppe. Wie die späteren Stufen aussehen, ist noch offen.

Die Logik dahinter: Der Vermieter entscheidet, welche Heizung im Haus steht. Wer als Vermieter keine energetische Sanierung vornimmt, soll zumindest an den Folgekosten beteiligt werden. Das ist dieselbe Idee wie beim CO₂-Kostenaufteilungsgesetz, das seit 2023 gilt.

Was ist mit CO₂-Kosten und Netzentgelten?

Das CO₂-Kostenaufteilungsgesetz gibt es bereits – es beteiligt Vermieter je nach energetischem Zustand des Gebäudes an den CO₂-Kosten. Je schlechter die Dämmung, desto mehr zahlt der Vermieter. Das ist nicht neu.

Neu wäre laut den aktuellen Berichten die Beteiligung an Netzentgelten – also dem Teil der Gasrechnung, der für die Leitungsinfrastruktur anfällt. Details dazu sind noch nicht veröffentlicht.

Welche Heizungen sind betroffen?

Im Mittelpunkt der Berichte stehen Gasheizungen in Mietwohnungen. Wärmepumpen oder Fernwärme sind von der Biotreppe anders betroffen oder gar nicht.

Wer als Mieter in einer Wohnung mit Gasheizung lebt, ist direkt betroffen. Wer in einem Neubau mit Wärmepumpe wohnt, für den ändert sich durch diese spezifische Regelung vorerst wenig.

Was ändert sich konkret für Mieter?

Im besten Fall: Die Heizkostenrechnung steigt nicht so stark wie ohne diese Regelung – weil der Vermieter einen Teil der Bio-Mehrkosten trägt und nicht alles auf die Nebenkosten umlegen kann.

Im schlechten Fall: Wenn der Vermieter die Beteiligungspflicht ignoriert oder die Abrechnung undurchsichtig gestaltet, merkt der Mieter zunächst nichts davon. Deshalb gilt: Nebenkostenabrechnung genau prüfen, sobald die Regelung in Kraft tritt. Wenn auf der Abrechnung ein separater Posten für „Biomethan-Aufschlag” oder ähnliches erscheint, sollte der Vermieter einen Eigenanteil von 50 % ausweisen – nicht alles auf die Mieter umlegen.

Wie du eine Nebenkostenabrechnung generell auf Fehler prüfst, erkläre ich in diesem Artikel: Nebenkostenabrechnung prüfen.

Wichtig: Noch kein fertiges Gesetz

Alle Berichte vom 29. und 30. April 2026 beschreiben eine politische Einigung – kein verabschiedetes Gesetz. Das bedeutet:

Ich empfehle daher: Den aktuellen Stand beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) im Blick behalten. Wer jetzt schon konkrete Fragen hat – etwa weil eine Nebenkostenabrechnung ansteht – findet bei der Verbraucherzentrale aktuelle Einschätzungen.

Was Vermieter jetzt wissen sollten

Auch wenn das Gesetz noch nicht final ist: Die Richtung ist klar. Vermieter, die Immobilien mit Gasheizung haben, sollten sich auf steigende Pflichten zur Kostenbeteiligung einstellen. Wer eine energetische Sanierung ohnehin plant, hat durch die CO₂-Kostenaufteilung und die kommende Biotreppe-Regelung nun zusätzliche finanzielle Argumente dafür.

Die günstigste Lösung für Vermieter bleibt: Ein besser gedämmtes Gebäude braucht weniger Heizenergie – und damit sinkt die Grundlage, auf der die Kostenbeteiligung berechnet wird.

Häufige Fragen

Müssen Vermieter ihre Heizung jetzt auf Bio-Brennstoffe umstellen? Nein. Die Biotreppe bedeutet keine Pflicht zur Heizungsumrüstung. Die Beimischung biogener Brennstoffe geschieht auf Ebene der Gaslieferanten und Netzbetreiber – nicht durch den einzelnen Vermieter. Der Vermieter muss aber an den dadurch entstehenden Mehrkosten beteiligt werden, sobald die Regelung gilt.

Gilt die 50/50-Aufteilung sofort? Nein – die aktuelle Einigung ist noch kein Gesetz. Wann und wie genau die Regelung in Kraft tritt, hängt vom Gesetzgebungsverfahren ab. Bis dahin gelten die bestehenden Regeln des CO₂-Kostenaufteilungsgesetzes.

Was tun wenn der Vermieter die Kostenbeteiligung verweigert? Sobald die Regelung gesetzlich gilt: Nebenkostenabrechnung schriftlich beanstanden, konkrete Positionen benennen, Frist zur Korrektur setzen. Bei anhaltender Weigerung helfen der Deutsche Mieterbund oder ein Anwalt für Mietrecht. Den unstrittigen Teil der Nebenkosten trotzdem fristgerecht zahlen – das schützt vor Mahngebühren.

Fazit

Die geplante Regelung zur Kostenbeteiligung von Vermietern an Bio-Brennstoffen ist ein klares Signal: Wer eine schlecht gedämmte Wohnung vermietet, soll künftig an den Heizkosten beteiligt werden, die dadurch entstehen. Ob und wann das genau so kommt, hängt vom Gesetzgebungsverfahren ab. Bis dahin lohnt es sich, die eigene Nebenkostenabrechnung im Blick zu behalten und auf dem Laufenden zu bleiben.